Ute Finckh-Krämer als Wahlbeobachterin in der Ukraine

Vom 23.-26. Mai nimmt Dr. Ute Finckh-Krämer an der Wahlbeobachterkommission der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) teil.

Die Delegation besteht aus 42 Abgeordneten, von denen sich einige bereits im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine mit den Kandidaten und Repräsentation der Wahlkommission, der Zivilgesellschaft und der Medien getroffen und die alle am 25. Mai den Ablauf der Wahlen beobachten. Ziel der Wahlbeobachtung ist es, die Bedingungen zur Durchführung von freien und fairen Wahlen und somit die Voraussetzungen für das Vertrauen in den Demokratisierungsprozess zu verbessern. Gleichzeitig soll die Wahlbeobachtung dazu beitragen, Manipulationen vor, während und nach der Wahl zu verhindern, indem sie deren Vorbereitung und Durchführung verfolgt und kritisch bewertet. Seit 1989 hat die Versammlung mehr als 140 Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Europa kontrolliert, mehr als 1.800 Parlamentarier wurden dafür eingesetzt.

Verteidigung der gemeinsamen Werte
Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Er wurde 1949 gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Die Parlamentarische Versammlung (PACE) besteht aus 318 Vertreterinnen und Vertretern der Nationalen Parlamente der 47 Mitgliedstaaten des Europäischen Rates. Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation und entsprechend vielen Stellvertretern vertreten.

Da er aus so vielen Vertretern der einzelnen Nationalstaaten besteht, bildet er die politische Meinung im gesamten Europäischen Raum ab. Seine Hauptaufgabe besteht in der Verteidigung der gemeinsamen Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als "allgemeines Erbe" der Europäischen Bevölkerung. Obwohl die Texte der Parlamentarischen Versammlung nicht bindend sind, "spricht" die Versammlung im Namen von 800 Millionen Europäern, und die 47 Parlamente der Mitgliedsstaaten müssen eine gemeinsame Antwort geben. Die Parlamentarische Versammlung ist somit das "demokratische Gewissen" des "Großraums Europa".

Prinzipien freier und fairer Wahlen
Gegründet am 5. Mai 1949 durch 10 Staaten gehörten dem Europarat 1989 23 Mitgliedstaaten an. Seit 1989 kamen 24 weitere Staaten hinzu. Diese Beitrittswelle mittel- und osteuropäischer Staaten, die noch wenig oder keine Erfahrung mit der Durchführung von Wahlen hatten, bewegte die Parlamentarische Versammlung dazu, das Instrument der "systematischen Wahlbeobachtung" zu schaffen.

Durch die Einführung des "special guest"- Status sowie die Zustimmung der neuen Mitgliedstaaten zur Wahlbeobachtung war PACE die erste Institution, die die Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates aufforderte, die Prinzipien freier und fairer Wahlen zu akzeptieren und umzusetzen. Die Einführung dieser demokratischen Prinzipien wäre ohne die durchgeführten Wahlbeobachtermissionen und die damit zusammengetragenen Informationen nicht möglich gewesen.

Im Rahmen Ihrer Wahlbeobachtermissionen arbeitet die Versammlung mit der OSZE-ODIHR (ODIHR - Office for Democratic Institutions and Human Rights), dem Europäischen Parlament und der NATO zusammen. Das ODIHR entscheidet, ob eine Wahlbeobachtermission eingesetzt wird oder ob Missionen vor oder nach Wahlen in den betreffenden Staaten nötig sind.

Expertinnen und Experten als Wahlbeobachter
Wahlbeobachtung als Instrument der Demokratisierungshilfe setzt bestimmte Kriterien voraus, z.B. eine friedliche Entwicklung und das Voranschreiten des Demokratisierungsprozesses. Ferner müssen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Abhaltung demokratischer Wahlen im Grundsatz gegeben sein (unabhängige Wahlkommission, demokratisches Wahlgesetz, Teilnahme der Opposition an der Wahl, freie Meinungsäußerung und Zugang zu den Medien für alle politischen Parteien).

Grundlage für die Entsendung von Wahlbeobachtern ist eine entsprechende Einladung der jeweiligen Regierung sowie eine internationale Koordinierung der Mission. Deutschland beteiligt sich an internationalen Wahlbeobachtermissionen, insbesondere der OSZE und der EU. Auf bilateraler Basis werden grundsätzlich keine Wahlbeobachtungen durchgeführt. Deutsche Abgeordnete nehmen an internationalen Wahlbeobachtungsmissionen im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, des Europarats, der NATO sowie des Europäischen Parlaments teil.

Im Deutschland ist das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) in Berlin in Absprache mit dem Auswärtigen Amt für die Auswahl und Benennung von Wahlbeobachtern bzw. Kandidaten für Wahlbeobachtungsmissionen zuständig. In der Regel werden regierungsseitig für Wahlbeobachtungen nur Kandidaten nominiert, die Mitglied des ZIF-Expertenpools sind und damit erfolgreich an einem Vorbereitungskurs teilgenommen haben.

Der Status der Wahlbeobachter wird in der Regel in einer Vereinbarung zwischen dem Gastland und der organisierenden Institution festgelegt. Im Übrigen verpflichten sich die Wahlbeobachter zur Einhaltung der von der entsendenden Organisation erstellten Verhaltensregeln ("Code of Conduct for OSCE/ODIHR Observers", "Code of Conduct for EU Election Observers"). Danach sind die Beobachter u.a. zur strikten Neutralität und Enthaltung von Bewertungen von Wahlprozess und -resultat gegenüber Medien und Öffentlichkeit verpflichtet. Das Ergebnis ihrer Beobachtungen fließt in die Erklärungen und Berichte der Wahlbeobachtungsmission ein.

Weiterführende Informationen:

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Via WhatsApp senden