Die Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über atomare Abrüstung für Dialogpolitik nutzen

22.06.2017: Stellungnahme zu den UN-Verhandlungen über einen Atomwaffen-Verbotsvertrag


Gemeinsame Stellungnahme von

  • Karl-Heinz Brunner, abrüstungspolitischer Sprecher;
  • Dr. Ute Finckh-Krämer, zuständige Berichterstatterin;
  • Thomas Hitschler, zuständiger Berichterstatter;
  • Ulrich Kelber, Mitglied des Bundestages:

Am Donnerstag, den 15. Juni, begann in New York die zweite Verhandlungsrunde über einen Verbotsvertrag für Atomwaffen. Deutschland sollte hierbei eine vermittelnde Rolle einnehmen.

An den Verhandlungen beteiligen sich zahlreiche Staaten, die über die bisherigen Fortschritte bei den herkömmlichen Gesprächsforen und den Fortschritten bei Verhandlungen enttäuscht sind. Der Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages enthält eine ausdrückliche Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zu nuklearer Abrüstung. Zu wenig ist bisher von allen Atommächten getan worden. Die ernsthafte Absicht zur raschen atomaren Abrüstung ist bei den Atomwaffenstaaten nicht erkennbar. Durch dieses Verhalten wird die Legitimität des Atomwaffensperrvertrages unterminiert. Vor diesem Hintergrund ist die Enttäuschung vieler Nichtatomwaffenstaaten nachvollziehbar.

Die erste Verhandlungsrunde fand im März dieses Jahres statt. Die Präsidentin der Konferenz, Botschafterin Elayne Whyte Gómez legte einen Entwurf vor (link). Dieser Entwurf lässt aus unserer Sicht einige Fragen offen. Dennoch kann der Vertrag, unabhängig vom konkreten Ergebnis, ein wichtiger Beitrag zur Delegitimierung von Atomwaffen und damit ein Beitrag zur atomaren Abrüstung sein.

Aus unserer Sicht muss zwischen dem Verbotsvertrag und dem Atomwaffensperrvertrag eine enge Verknüpfung bestehen. Dazu ist es aber notwendig, dass sich an den Verhandlungen auch Staaten beteiligen, die sich als Anwalt des Atomwaffensperrvertrages verstehen. Deutschland sollte eine solche Rolle übernehmen. Des Weiteren ist die Frage der Umsetzung nicht genug konkretisiert. Welche Verpflichtungen sind die Vertragsteilnehmerstaaten bereit zu übernehmen? Wir wünschen uns einen deutlicheren Bezug auf die Internationale Atombehörde (IAEA), die zuständig ist für die Überwachung und Verifikation ziviler Atomenergie und eine Selbstverpflichtung auf den Abschluss eines verschärften Protokolls mit der IAEA. Wichtig ist für uns, dass der Verbotsvertrag den Atomwaffensperrvertrag nicht gefährden darf.

Dass die Mehrheit der Deutschen eine Beteiligung an den Verhandlungen wünscht, unterstreicht die Notwendigkeit. Wir wissen: Deutschland beteiligt sich an vielen verschiedenen Gremien zur atomaren Abrüstung, ist aktiv in Staatengruppen, die sich für atomare Abrüstung und Rüstungskontrolle einsetzen, und kooperiert auch mit Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Abschaffung von Atomwaffen einsetzen. Eine Beteiligung an den Verhandlungen zu Verbotsvertrag wäre diesem differenzierten Vorgehen angemessen.

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