"Deutsches Völkerstrafrecht schließt Regelungslücke"
19.05.2017: Dr. Ute Finckh-Krämer hat in der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Verbrechen nach dem Völkerrecht nicht ungesühnt lassen" gesprochen. - 234. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Mai 2017
Die Rede kann hier angesehen werden:
Das Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages liegt noch nicht vor.
Dokumente zur Rede:
- Antrag Drucksache 18/10031 - Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen, PDF-Dokument
- Beschlussempfehlung und Bericht Drucksache 18/10626 - des zuständigen Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, PDF-Dokument