"Deutsches Völkerstrafrecht schließt Regelungslücke"

19.05.2017: Dr. Ute Finckh-Krämer hat in der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Verbrechen nach dem Völkerrecht nicht ungesühnt lassen" gesprochen. - 234. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Mai 2017


Die Rede kann hier angesehen werden:


Das Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages liegt noch nicht vor.

Dokumente zur Rede:

  • Antrag Drucksache 18/10031 - Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen, PDF-Dokument
  • Beschlussempfehlung und Bericht Drucksache 18/10626 - des zuständigen
  • Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, PDF-Dokument

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