Asylpaket II vom Deutschen Bundestag verabschiedet
25.02.2016: Dr. Ute Finckh-Krämer stimmt gegen den Gesetzentwurf
Am Donnerstag, den 25. Februar 2016 haben sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag erneut mit der Asylpolitik befasst. Mit 429 Ja-Stimmen bei 147 Gegenstimmen und vier Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung beschleunigter Asylverfahren auf Empfehlung des Innenausschusses angenommen. Dr. Ute Finckh-Krämer hat nach reiflicher Abwägung aller Argumente gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Übersicht über die namentliche Abstimmung finden Sie unter www.bundestag.de
Am Montag, den 22. Februar, hatte eine öffentlichen Anhörung des Innenausschusses stattgefunden.
Das sogenannte "Asylpakekt II" beinhaltet u.a.
- beschleunigte Asylverfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern
- Verstöße gegen die räumliche Beschränkung (staatliche Verteilentscheidungen) haben Sanktionen im Asylverfahren zur Folge, der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird mit der Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden verknüpft
- der Familiennachzug von Menschen, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen, die also nur "subsidiären Schutz" genießen, wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt
- die Geldleistungen nach dem AsylbLG werden für den notwendigen persönlichen Bedarf neu festgesetzt (gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen in angemessenem Umfang abgesenkt)
Zum Nachlesen im Einzelnen:
158. Sitzung, Donnerstag, 25.02.2016
Tagesordnungspunkt 3 - namentliche Abstimmung
3 a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren Drucksache 18/7538- Zweite und dritte Beratung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes - Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung Drucksache 18/6202 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksachen 18/7645, 18/7685
Mit 429 Ja-Stimmen bei 147 Gegenstimmen und vier Enthaltungen hat der Bundestag am 25. Februar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung beschleunigter Asylverfahren auf Empfehlung des Innenausschusses angenommen. |
b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern Drucksache 18/7537 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksachen 18/7646, 18/7686
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern in der vom Innenausschuss geänderten Fassung angenommen. |
c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser schützen Drucksachen 18/6646, 18/7697 (TOP 3, 01:55 Stunden, TOP 3a namentliche Abstimmung)
Der Bundestag hat den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser zu schützen, abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Familienausschusses. |