Transparenz
Mitgliedschaft in Bundestagsgremien (18. Legislaturperiode)
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - Mitglied ab 13.01.2014
- Auswärtiger Ausschuss - Mitglied ab 13.01.2014
- Parlamentarische Versammlung des Europarates - Mitglied ab 13.01.2014
- Schriftführerin - ab 13.01.2014
- UA Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung - Mitglied ab 18.02.2014
- UA Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln - Mitglied ab 18.02.2014
- Parlamentariergruppe Belarus (seit Frühjahr 2014)
- Parlamentariergruppe Südosteuropa (seit Januar 2015)
Meine Einkünfte:
Abgeordnetenentschädigung:
- vom 7.10.2013 bis 30.6.2014 monatlich 8.252 €
- vom 1.07. bis 31.12.2014 monatlich 8.667 €
- seit dem 01.01.2015 monatlich 9.082 €
- ab dem 01.07.2016 monatlich 9301,66 €
Davon geht ein Beitrag zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung ab, außerdem zahle ich Einkommenssteuer.
Die steuerfreie Aufwandsentschädigung ("monatliche Kostenpauschale") betrug bis 30.06.2014 4.123 €, vom 1.7.-31.12.2014 waren es 4204 Euro, vom 1.1.2015 bis zum 31.12. waren es 4267,06 - seit dem 1. Januar 2016 sind es 4.305,46 €. Bei unentschuldigtem Fehlen und entschuldigter Abwesenheit an Sitzungstagen (Krankheit, Mutterschutz) oder Beurlaubung etwa wg. mandatsbezogener Dienstreisen gibt es Abzüge (www.gesetze-im-internet.de/abgg/__14.html).
Von der Aufwandsentschädigung werden Miet-, Nebenkosten und andere laufende Kosten des Wahlkreisbüros bestritten, ferner Fahrtkosten zu Tagungen außerhalb Berlins, an denen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen, sowie Kosten für Fachbücher, Einladungen und Feiern, die ich ausrichte.
Darüber hinaus zahle ich aus der Abgeordnetenentschädigung Beiträge zu den Wahlkampfkostenrücklagen meiner Partei auf Landes- und Bundesebene ("Mandatsträgerabgaben"). Für das Jahr 2014 waren das insgesamt 9.504 Euro.
2013 habe ich bis 6. Oktober einen Bruttoarbeitslohn von 33.910 Euro erhalten, zu dem 2014 noch eine Nachzahlung von 339 Euro erfolgte. Seitdem erhalte ich die oben angegebene Abgeordnetenentschädigung. Meine Einkünfte aus Ersparnissen (Kapitalerträge und Beteiligungen) betrugen 2013 und 2014 jeweils insgesamt gut 9.500 Euro.
Meine Nebeneinkünfte als ehrenamtliche AIKIDO-Übungsleiterin aus der ÜL-Pauschale betragen zwischen knapp 400 - 500 Euro/Jahr.
Weitere Nebeneinkünfte habe ich nicht erhalten.
Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Ich habe den Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages unterschrieben, der auf bestehenden Regeln ("veröffentlichungspflichtige Angaben") aufbaut.
Verhaltensregeln
Als Abgeordnete/r verpflichte ich mich mit der Unterschrift unter diesen Kodex zur Einhaltung der unten stehenden Verhaltensregeln und dazu, in meiner Fraktion für die im zweiten Teil aufgeführten Forderungen zu werben. Mit der freiwilligen Selbstbindung an diesen Kodex möchte ich außerdem mit gutem Beispiel vorangehen und die Diskussion um Verhaltensregeln für Abgeordnete vorantreiben. Wenn ich an einzelnen Stellen begründet abweiche, ist es trotzdem möglich den Kodex als Ganzes zu unterzeichnen ("comply or explain").
Ich verpflichte mich dazu,
I. Einkünfte und Vergünstigungen
1. alle Nebenverdienste in ihrer exakten Höhe unter Nennung aller Auftraggeber in regelmäßigen Abständen offenzulegen (1), dazu gewähre ich z.B. Einsicht in meinen Steuerbescheid (unter Schwärzung der privaten Daten) oder finde eine andere Möglichkeit, eine hohe Transparenz zu ermöglichen.
2. meine Nebenverdienste zu begrenzen und daher
- höchstens drei bezahlte Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts anzunehmen,
- keinerlei bezahlte Funktionen in Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung, deren Tätigkeitsfeld mein politisches Fachgebiet betrifft, anzunehmen,
- sämtliche publizistische, Gutachter- und Vortragstätigkeiten in regelmäßigen Abständen offenzulegen.
3. meine Nebenverdienste, die aufs Jahr gerechnet mehr als die Hälfte der Abgeordnetendiät betragen, an eine gemeinnützige Organisation zu spenden jede Geldspende und geldwerte Zuwendungen, die mir für meine politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), die einen Wert von 1000 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens des Spenders, offenzulegen.
II. Umgang mit Lobbyisten
1. alle meine verabredeten Treffen mit Interessenvertreter/innen durch Nennung des Namens der Institution transparent zu machen, indem ich sie in regelmäßigen Abständen z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche. Dies bezieht sich auf Treffen mit Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen direkt (etwa als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter/innen) oder indirekt (etwa über Agenturen oder Kanzleien) mit der Ansprache von politischen EntscheidungsträgerInnen beauftragt sind. Nicht zu veröffentlichen sind selbstverständlich Treffen mit Hinweisgeber/innen, die von den Institutionen, für die sie tätig sind, nicht mit der Ansprache von politischen Entscheidungsträge/innen beauftragt wurden oder das ohne Wissen ihrer Institution tun.
2. nach Beendigung meiner Abgeordnetentätigkeit für mindestens drei Jahre keiner Tätigkeit für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen nachzugehen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.
3. von Unternehmen und Interessensvertreter/innen keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen. (2)
4. von Unternehmen und Interessenvertreter/innen generell keine Einladungen zu sogenannten Events (Konzerte, Sportveranstaltungen etc.) und Reisen anzunehmen - außer ich komme selbst für die Kosten auf. Das gilt auch für Familienangehörige.
5. bei meinen Terminen mit Interessengruppen auf Ausgewogenheit zu achten, damit nicht nur finanzstarke und gut organisierte Gruppen meine Aufmerksamkeit erhalten, sondern auch Positionen angemessen berücksichtigt werden, die von keiner finanzkräftigen Lobby vertreten werden.
6. meinen Mitarbeiter/innen eine Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken oder Essenseinladungen in Bezug auf ihre Tätigkeit über einem Wert von 100 Euro nicht zu erteilen und sie zu verpflichten, mir sämtliche Zuwendungen anzuzeigen.
III. Abgrenzung dienstlich - privat
1. Einzeldienstreisen ins Ausland generell in einem Reisebericht, den ich an geeigneter Stelle z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche, transparent zu machen. Ich werde offen legen, wann ich weshalb wohin reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt, wie hoch die Kosten sind, wer sie trägt, und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden wurde.
Forderungen
Ich sichere zu, mich im Deutschen Bundestag und in meiner Fraktionen zumindest für folgendes einzusetzen:
1. Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters.
2. Neuregelung der Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung, insbesondere zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption und des Strafrechtübereinkommens zu Korruption samt Zusatzprotokoll des Europarats.
3. Einrichtung einer permanenten Kommission beim Deutschen Bundestag, die Zweifelsfragen und Unklarheiten in Bezug auf das rechtlich richtige Verhalten von Abgeordneten löst. Diese Kommission soll keine Fachabteilung der Verwaltung sein. Sie soll sowohl mit Abgeordneten, als auch mit Fachexperten, die durch die Fraktionen benannt werden, besetzt sein. Darüber hinaus soll eine Art "help-line" bei der Verwaltung des Bundestages eingerichtet werden, die in konkreten Fällen rechtlich berät.
(1) Das gilt nicht bei schutzwürdigen Interessen Dritter, bei gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflichten. Ebenso sind Interessen der Familienmitglieder bei gemeinsamer Steuerveranlagung zu schützen und Angaben zu schwärzen.
(2) Ausnahmen sind möglich z.B. bei Essenseinladungen bei offiziellen Delegationsreisen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Diese sollten aber begründet werden.