Parlamentarische Versammlung des Europarates

03.02.2016: Mein Bericht von der Januarsitzung 2016


Ende Januar stand ich wieder vor dem Problem einer doppelten Sitzungswoche - in Berlin und bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg. Auf beiden Tagesordnungen standen wichtige Punkte, ebenso auf der Tagesordnung des Auswärtigen Ausschusses und des Menschenrechtsausschusses.

Da ich am Donnerstag in Berlin eine Rede zu einem Menschenrechtsthema, für das ich in der AG Menschenrechte zuständig bin, übernommen hatte und außer mir zwei weitere SPD-Mitglieder des Menschenrechtsausschusses zur PV ER gehören, bin ich nur bis Dienstag Abend in Straßburg geblieben.

Dienstag fanden dort zwei Debatten statt, zu denen ich mich frühzeitig als Rednerin angemeldet hatte: vormittags die Debatte zu zwei Entschließungen, die sich mit verschiedenen Aspekten des Bergkarabachkonfliktes befassten und nachmittags die Debatte zu einer Entschließung über Sanktionen gegen Parlamentarier, insbesondere Einreiseverboten, die leider auch zwischen Europaratsmitgliedsländern gelegentlich ausgesprochen werden.

Protokoll statt Rede

Bei der Bergkarabach-Debatte kamen - erstmals seit ich in der PV ER bin - nur wenige RednerInnen außer den VertreterInnen der fünf politischen Gruppen (Fraktionen) zu Wort, so dass ich meine Rede zu Protokoll geben musste. Vor allem die Entschließung zur Eskalation der Gewalt in Bergkarabach war so parteiisch, dass fast die gesamte sozialdemokratisch/sozialistische Gruppe für eine Rücküberweisung in den zuständigen Ausschuss bzw. für die Ablehnung der Entschließung stimmte. Mein Statement findet sich unter www.finckh-kraemer.de.

Tatsächlich wurde, was bei positivem Votum des zuständigen Ausschusses selten ist, die Entschließung im Plenum mit 66 Ja-Stimmen, 70 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen abgelehnt, nachdem die Rücküberweisung in den Ausschuss abgelehnt worden war. Das ist angesichts der einseitigen Darstellung des Konfliktes eine gute Nachricht.

Die zweite Entschließung zum Wasserkonflikt in der Region wurde mit einer Reihe von Änderungen angenommen.

In der Debatte über Sanktionen gegen Parlamentarier wurde deutlich, dass es in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates weitgehend Konsens ist, dass Einreiseverbote oder -behinderungen für diejenigen, die im Auftrag oder gar zu Treffen von Gremien des Europarates unterwegs sind, nicht zu rechtfertigen sind. Bei individuellen Reisen von Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates oder der OSZE, des Europäischen Parlamentes oder der nationalen Parlamente gab es dagegen einen Dissens. Wie sollen Mitgliedsländer bzw. deren Regierungen mit Parlamentariern anderer Länder umgehen, die sich in Konflikte einmischen oder öffentlich einseitig für bestimmte politische Gruppen bzw. Positionen Partei ergreifen?

Besondere Rechte, besondere Verantwortung

Ich habe in meinem Statement dafür plädiert, darauf außer in klar definierten Ausnahmefällen nicht mit Sanktionen zu reagieren. Gleichzeitig habe ich an die Verantwortung erinnert, die wir durch die Grundsätze des Europarates haben: "Wer als Parlamentarier in ein anderes Land reist, sollte sich immer im Einklang mit den Grundsätzen und Grundwerten des Europarates verhalten und alles vermeiden, was als Ermutigung für eine gewaltsame Austragung von Konflikten oder als Relativierung unserer Grundsätze missverstanden werden kann. Die besonderen Rechte, die wir als Parlamentarier beanspruchen, sind auch mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Gegenüber unseren eigenen Regierungen sollten wir uns nachdrücklich für Reisefreiheit und Immunität für unsere Kolleginnen und Kollegen einsetzen - egal, ob wir ihre politischen Positionen teilen oder nicht."

Gefreut hat mich, dass Jordanien, das in den letzten Jahren durch die vielen syrischen Flüchtlinge im Land ja stark belastet ist, als "partner for democracy" akzeptiert wurde. Das ist in einer Region, in der derzeit viel zu viele Konflikte mit Waffengewalt statt mit demokratischen Mitteln ausgetragen werden, ein wichtiges Zeichen. Und in der Debatte gab es einen bemerkenswerten Vorfall: ein Vertreter Palästinas (das bereits den "partner for democracy"-Status hat) und ein Vertreter Israels (das wie Mexiko und Kanada Beobachterstatus hat) sprachen direkt hintereinander. Und befürworteten beide vehement den Antrag Jordaniens!

Parlamentarische Versammlung des Europarates

Eine wichtige Debatte, an der ich nicht mehr teilnehmen konnte, fand am Donnerstag fast zeitgleich mit meiner Rede im Bundestag statt. Sie betraf einen Entschließungsantrag, in dem es um kürzlich erfolgte Übergriffe gegen Frauen unter anderem in Köln ging. In dieser Debatte haben sich Frank Schwabe, Gabriela Heinrich und Mechthild Rawert von der SPD zu Wort gemeldet, ihre Redebeiträge finden sich hier: www.assembly.coe.int. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Fraktion haben die drei sich zur Umsetzung der in der Resolution erwähnten Istanbul-Konvention geäußert: www.spdfraktion.de.

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